Modul 1, 2, 3 – zeitvariable Netzentgelte starten
Zeitvariable Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen sollen ab April zusätzliche Anreize für das Laden in Schwachlastzeiten schaffen. Zwei Studien untersuchen die Umsetzung und mögliche Einsparungen.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen oder Wärmepumpen, die ab dem 01.01.2024 angeschlossen wurden, müssen durch den Netzbetreiber steuerbar sein. Dafür werden die Kund:innen entschädigt – bisher entweder durch ein pauschal reduziertes Netzentgelt (Modul 1) oder eine prozentuale Senkung für jede Kilowattstunde, die durch flexible Verbraucher bezogen wird (Modul 2). Hierfür ist ein separater Zähler notwendig. Ab dem 01.April sind die Netzbetreiber verpflichtet, Verbraucher:innen ein zeitvariables Netzentgelt (Modul 3) anbieten. Das Modul 3 kann nur in Kombination mit Modul 1 ausgewählt werden. Damit der Ladestrom bestimmten Uhrzeiten oder Tarifzonen zugeordnet werden kann, ist ein Smart Meter notwendig.
Hierdurch sollen Verbraucher:innen motiviert werden, ihr Elektrofahrzeuge in Zeiten zu verschieben, zu denen das Stromnetz nicht stark ausgelastet ist. Dies ist meist nachts oder mittags der Fall. Das zeitvariable Netzentgelt berücksichtigt diese Unterschiede und belohnt dementsprechend das Laden zu Schwachlastzeiten.
Hoch-/Niedrig-/Standardtarif
Konkret werden dazu für das jeweils folgende Kalenderjahr drei Preisstufen (HT / NT / ST) sowie Zeitfenster für deren Gültigkeit festgelegt. Die Zeitfenster und Preisstufen gelten für das gesamte Netzgebiet und müssen in mindestens zwei Quartalen eines Jahres abgerechnet werden.
Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) hat bereits im Oktober 2024 anhand der vorläufigen Netzentgelte von zwölf VNB für das Jahr 2025 die Preisspannen der drei Tarifstufen untersucht. Netzdienliches Verbrauchsverhaltens kann insbesondere durch die Spreads, also die Differenz zwischen den einzelnen Tarifstufen gesteuert werden. Je größer der Unterschied, desto mehr lohnt es sich für Verbraucher:innen finanziell, den Strombezug in Niedrigtarif-Zeitfenster zu legen. So lassen sich mit Preisspreads von über 10 ct/kWh zwischen HT und NT beim Laden eines Elektrofahrzeugs mit einer Batteriekapazität von 60 kWh durch das Verschieben des Ladevorgangs 6 Euro einsparen.
Der größte Unterschied von Hochtarif (HT) und Niedrigtarif (NT) gegenüber dem Standardtarif (ST) hatten zum Zeitpunkt der Analyse MITNETZ (+7,52/-6,69 ct/kWh), EAM Netz (+6,11/-4,65 ct/kWh) und LEW Verteilnetz (+5,76/-5,28 ct/kWh). Auffällig waren zudem die besonders günstigen NT von den EWE Netz (0,49 ct/kWh), LEW Verteilnetzen (0,59 ct/kWh), Bayernwerk Netz (0,74 ct/kWh), MITNETZ (0,83 ct/kWh) und Westnetz (1,00 ct/kWh). Insgesamt liegen die ST der betrachteten VNB im Mittel bei 7,83 ct/kWh die HT bei 11,82 ct/kWh und die NT bei 2,19 ct/kWh.
Nahezu alle VNB haben der Untersuchung zufolge für die Abendstunden ein HT-Zeitfenster festgelegt – zumeist von 17 bis 21 Uhr – sowie ein NT-Zeitfenster in den Nachtstunden. Tagsüber haben die MITNETZ, Thüringer Energienetze sowie die Stadtwerke München HT-Zeitfenster festgelegt. Die NetzeBW, EAM Netz sowie LEW Verteilnetz haben über die Mittagsstunden ein NT-Zeitfenster definiert – vermutlich um den Bezug von PV-Strom anzuregen.
Kombinierte Dynamik
Die Studie „Intelligentes Laden“, durchgeführt von Wissenschaftlern des energiewirtschaftlichen Beratungsunternehmens „Neon“ unter der Leitung von Prof. Dr. Lion Hirth im Auftrag des Stromversorgers Rabot Energy untersucht die Kombination dynamische Stromtarife und Netzentgelte nach Modul 3.
Dabei wurde das Profil einer Berufspendlerin zugrunde gelegt, die jährlich 10.442 Kilometer mit ihrem Elektrofahrzeug zurücklegt und 72 Prozent des benötigten Stroms zu Hause lädt. Die maximale Ladeleistung zuhause liegt bei üblichen 11 Kilowatt, während die Speicherkapazität der Fahrzeugbatterie 45 Kilowattstunden beträgt. Um das Fahrzeug uneingeschränkt nutzen zu können, muss der Batterieladestand morgens um 6 Uhr mindestens 60 Prozent betragen. Beim konventionellen Laden im Fixtarif wird ein Strompreis von 30 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) angenommen.
Durch intelligentes Laden in dynamischen Stromtarifen reduzierte sich die Stromrechnung bei diesem Profil um 47 Prozent – oder 222 Euro. Die Optimierung im Day-Ahead-Markt brachte dabei 33 Prozent, die im Intraday-Markt zusätzliche 14 Prozent Ersparnis.
Mit den ab April 2025 zeitvariablen Netzentgelten nach EnWG §14a Modul 3, lässt sich der Studie zufolge durch die Nutzung günstiger Zeitfenster beim Laden zuhause zudem eine weitere Einsparung von 21 Prozent auf der Stromrechnung realisieren. Zur Berechnung der Ersparnis wurden beispielhaft die drei Preisstufen von Stromnetz Berlin herangezogen. (pq)
50,2 Magazin für intelligente Stromnetze